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7.10.2015 Klage gegen Betriebsgenehmigung

Der Verein Kaarster gegen Fluglärm begrüßt die Entscheidung des Hauptausschusses der Stadt Kaarst gegen die Betriebsgenehmigung zur Genehmigung von weiteren Abstellflächen zu klagen. " Der Flughafen will in bekannter Salamitaktik die angestrebte Kapazitätserweiterung vorbereiten," erklärt der Vereinsvorsitzende Werner Kindsmüller. Unverständlich sei aber die Behauptung des 1. Beigeordneten der Stadt Kaarst, dass diese im künftigen Verfahren zur Kapaziätserweiterung nicht klagebefugt sei. Diese Rechtsauffassung teilen wir nicht, erklärt Werner Kindsmüller. Die Stadt Kaarst sei Als Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren Verfahrensbeteiligte und insofern auch klagebefugt.

2015-09-26-Begründung für Erweiterungspläne des Flughafens Düsseldorf geplatzt

Der Flughafen Düsseldorf hat eingeräumt, dass er die genehmigten Slots nicht belegen kann (s. Bericht der Westdeutschen Zeitung v. 25. Sept. 2015). „Die händeringenden Suche nach neuen Airlines wie Ryanair zeigt, dass die Begründung, der Flughafen könne die Nachfrage nach Slots nicht befriedigen, eine glatte Lüge ist,“ so der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller.

Tatsächlich konnte der Flughafen auch in den vergangenen Jahren die Zahl der Flugbewegungen nur dadurch halten, dass er Köln/Bonn und Weeze Billigflüge abgejagt habe.

Mit dem Argument, die verfügbaren Slots reichten nicht aus, um den Bedarf der Fluggesellschaften zu decken, begründete der Flughafen Düsseldorf seinen Antrag auf Kapazitätserweiterung. Dieser ziele darauf, die Zahl der Flugbewegungen von 45 auf künftig 60 pro Stunde auszuweiten. Bereits heute nutzt der Flughafen nur ca. 210.000 der 256.000 genehmigten Slots.
„Nach diesem Eingeständnis des Flughafens kann Verkehrsminister Groschek den vorliegenden Antrag nicht mehr genehmigen“, so Kindsmüller. Dies könne nur geschehen, wenn tatsächlicher Bedarf nachgewiesen werden kann.

17.9.2015 Meerbusch klagt gegen Flughafen Düsseldorf

Die Stadt Meerbusch klagt gegen die vom Verkehrsministerium erteilte Genehmigung sechs weiterer Stellflächen für Flugzeuge auf dem Vorfeld West. Mit dieser Maßnahme bereitet sich der Flughafen auf eine Kapazitätserweiterung vor. Wenn nämlich die beabsichtigte Ausweitung der Flugbewegungen von 45 auf 60 pro Stunde Erfolg haben sollte, dann benötigt der Flughafen Abstellflächen für die Nacht, um die höhere Zahl von Maschinen, die abends landen und morgen starten wollen, unterzubringen.
Wieder einmal erleben wir die berühmte Salamitaktik des Flughafens: Stück für Stück setzen sie rücksichtslos ihre Interessen durch.
Übrigens: die umliegenden Städte waren in das Planfeststellungsverfahren nicht einbezogen. Man kann nur hoffen, dass der Klage der Stadt Meerbusch Erfolg beschieden ist.
siehe Link RP-Online

Verteilung von Nachtflügen ist falsche Alternative

Zu Äußerungen von Verkehrsminister Michael Groschek in der Landtagsdebatte am 4. Sept. 2015, Nachtflüge „gerechter“ zu verteilen, erklärt Werner Kindsmüller:

Verteilung von Nachtflügen ist falsche Alternative

Der Vorschlag von Verkehrsminister Michael Groschek in der Landtagsdebatte am 4. Sept., die Belastung der Bürger mit Nachtflügen "gerechter" auf die verschiedenen Flughäfen zu verteilen, um die Menschen im Umfeld des Flughafens Köln/Bonn zu entlasten ist die falsche Lösung.
Nachtflüge gibt es auch anderswo, z.B. bei uns und zwar mehr als akzeptabel. Ihre Zahl wächst ständig. Eine "gerechtere Verteilung" würde nur bedeuten, dass überall der Schutz der Nachtruhe beseitigt würde. Die Alternative kann nur lauten: Von 22 Uhr bis 6 Uhr wird nicht geflogen! Überall, auch in Köln/Bonn! Denn: Gesundheit ist wichtiger als grenzenlose Mobilität!


Werner Kindsmüller

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