• TPL_BEEZ5_SKIP_TO_CONTENT
  • TPL_BEEZ5_JUMP_TO_NAV

Kaarster gegen Fluglärm e.V. TPL_BEEZ5_NAV_VIEW_SEARCH

TPL_BEEZ5_NAVIGATION

TPL_BEEZ5_SEARCH

TPL_BEEZ5_LOGO
  • Aktuelle Seite:  
  • Home

Minister Remmel hat recht. RP-19.4.2017

Die GrĂŒnde fĂŒr eine Erweiterung der KapazitĂ€t des Flughafen DĂŒsseldorf sind nicht ĂŒberzeugend. Das hat die Anhörung im Februar ergeben. Deshalb ist Minister Remmel zuzustimmen; der Antrag ist abzulehnen. Wir erwarten von einem kĂŒnftigen Verkehrsminister dass er im Sinne der BĂŒrger und nicht der Profitinteressen entscheidet. RP 19.4.2017

Neuer Newsletter 2-2017 "Kaarster gegen FluglÀrm e.V."

nach einer lÀngeren Pause nach der Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erhalten Sie den aktuellen Newsletter mit neuen Informationen, Argumenten.
Leider sind die Aussichten bezĂŒglich des vor uns liegenden Sommerflugplans 2017 wenig erfreulich. Auch in diesem Jahr mĂŒssen wir mit zusĂ€tzlichem LĂ€rmaufkommen in der Nacht rechnen.
Nutzen Sie auch die nĂ€chsten Wahlkampfwochen, um unsere Anliegen den Kandidatinnen und Kandidaten fĂŒr den Landtag nahe zu bringen.

Abschluss der Anhörungen zum Planfeststellungsverfahren Flughafen DĂŒsseldorf

Antrag des Flughafens DĂŒsseldorf nicht genehmigungsfĂ€hig!

Gemeinsame AbschlusserklÀrung der StÀdte und Initiativen nach Ende der Anhörung

Die sechstĂ€tige Beratung der Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung der KapazitĂ€ten des Flughafens DĂŒsseldorf hat nach Auffassung der StĂ€dte und BĂŒrgerinitiativen an mehreren Punkten gezeigt, dass der Antrag nicht genehmigungsfĂ€hig ist. Die Unterzeichner der beigefĂŒgten gemeinsamen ErklĂ€rung fordern deshalb den Verkehrsminister auf, den Antrag abzulehnen.

Nach Beratung von ca. 13.000 Einzeleinwendungen kommen die Unterzeichner zu dem Schluss, dass keine ĂŒberzeugenden GrĂŒnde fĂŒr eine Erweiterung der KapazitĂ€ten vorliegen, außer reine Profitinteressen des Flughafens.

Dazu der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen FluglĂ€rm e.V.“ Werner KindsmĂŒller:

„Es liegt nicht einmal eine Verkehrsprognose vor, in der der Flughafen den behaupteten Mehrbedarf zu begrĂŒnden versucht. Es ist auch klargeworden, dass der Flughafen einen hinsichtlich der maximalen Flugbewegungen bewusst unbestimmten Antrag vorgelegt hat und zugleich die Auswirkungen „klein rechnet“. Experten haben nachgewiesen, dass ein Flugbetrieb mit 60 Bewegungen pro Stunde unweigerlich zu weiteren VerspĂ€tungen in der Nacht fĂŒhren muss, da die technische KapazitĂ€t im Zweibahnbetrieb bei maximal 60 Starts und Landungen in der Stunde limitiert ist.“

Flughafen Erweiterung wird zu weiteren NachtflĂŒgen und VerspĂ€tungen fĂŒhren

Nach drei Tagen Anhörung stellt sich die Zwischenbilanz folgendermaßen dar:
In der aktuell noch laufenden Anhörung ist klar geworden, dass die technische KapazitĂ€t der beiden Bahnen des Flughafens DĂŒsseldorf bei 60 Flugbewegungen pro Stunde liegt. Wenn aber tatsĂ€chlich 60 FlĂŒge geplant werden können (statt bisher 45), dann hat der Flughafen keine "Luft" mehr, um VerspĂ€tungen aus den Vorstunden aufzufangen. Da aber gerade die letzten Tagesstunden (ab 19.00 Uhr) Spitzenzeiten sind, werden die VerspĂ€tungen zunehmen und in die Stunde nach 22 Uhr (in der keine Starts mehr geplant werden dĂŒrfen) und nach 23 Uhr geschoben. Wie kann der Flughafen vor diesem klaren Sachverhalt behaupten, dass es zu weiteren VerspĂ€tungen in der 1. Nachtstunde nicht kommen wird?
Gleichwohl behauptet der Flughafen, dass sich angeblich fĂŒr Kaarst nichts Ă€ndern wird, wenn sich die Zahl der Flugbewegungen von 45 auf 60 erhöhen sollte.
Der Flughafen musste zugestehen, dass er keine Luftverkehrsprognose vorgelegt hat. Damit ist der Bedarf nicht begrĂŒndet. Es existiert also keine Grundlage fĂŒr eine Planrechtfertigung. Ich habe fĂŒr die 6.500 Einwender aus Kaarst dargestellt, dass dieser Antrag nach Recht und Gesetz nicht genehmigungsfĂ€hig ist. Es ist unklar, welches Ausmaß der Erweiterung genehmigt wĂŒrde, wĂŒrde man dem Antrag des Flughafens folgen. Eine Erweiterung ist im Übrigen nicht notwendig, weil der zusĂ€tzliche Flugverkehr auch 2030 in NRW noch bewĂ€ltigt werden könnte, wenn man die RegionalflughĂ€fen nicht gefĂ€hrdet.
Die Vertreter der StĂ€dte Kaarst und Meerbusch haben heute die Genehmigungsbehörde aufgefordert, den Antrag abzulehnen. Dem schließt sich unser Verein an.

Seite 10 von 35

  • Start
  • ZurĂŒck
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • Weiter
  • Ende

Kaarster gegen FluglÀrm e.V.

  • Home
  • BeitrĂ€ge
  • KapazitĂ€tserweiterung FH DUS
  • Neue UnterstĂŒtzer
  • Anmeldung
  • Der Verein
  • Archiv/Newsletter
  • Links
  • Pressemitteilungen
    • Presselinks
  • Feed Blog LĂ€rmschutzzone
  • Feinstaubmessung Kaarst
  • Impressum
feed-image Feed Kaarster gegen FluglÀrm

Bitte unterstĂŒtzen Sie uns mit einem Betrag Ihrer Wahl.

 EUR

Anmeldung

  • Benutzername vergessen?
  • Passwort vergessen?
  • Zufallsbild BĂŒrgerempfang 9.1.2016
WP_20160109_111940.jpg

Facebook Kaarster gegen FluglÀrm

Kaarster gegen FluglÀrm bei Facebook

Blog LĂ€rmschutzzone

Blog LĂ€rmschutzzone
Blogger LĂ€rmschutzzone

Homepage DFLD

Deutscher FluglÀrm Dienst Kaarst
Deutscher FluglÀrmdienst

Powered by Kaarster gegen Fluglärm e.V.®